Wann ist ein Staplerreifen abgefahren und wann muss er gewechselt werden? Bei Vollgummi-Staplerreifen bzw. Super-Elastic-Reifen ist nicht allein das sichtbare Profil entscheidend. Maßgeblich ist insbesondere die vom Reifenhersteller vorgegebene Verschleißgrenze, bei vielen Vollgummireifen die sogenannte 60-J-Linie (60J-Linie) an der Reifenflanke.
Ist der Reifen bis zu dieser Linie abgefahren, hat er seine vorgesehene Verschleißgrenze erreicht und sollte ersetzt werden. Auch Risse, Einschnitte, Ausbrüche oder einseitiger Verschleiß können einen früheren Reifenwechsel erforderlich machen.
Bei vielen Super-Elastic- bzw. Vollgummireifen befindet sich auf der Reifenflanke eine umlaufende 60-J-Linie, die auch als Safety Line oder Verschleißlinie bezeichnet wird.
Sie kennzeichnet die zulässige Verschleißgrenze des Reifens. Wird die Lauffläche bis zu dieser Markierung abgefahren, ist ein Reifenwechsel erforderlich.
Kurz gesagt:
Profil abgefahren ≠ automatisch Reifen verschlissen.
60-J-Linie erreicht = Verschleißgrenze erreicht.
Ein Vollgummi-Staplerreifen kann daher – abhängig vom Reifentyp, Hersteller und Einsatzbereich – auch mit stark reduziertem oder nicht mehr erkennbarem Profil noch eingesetzt werden, solange die zulässige Verschleißgrenze nicht erreicht ist und keine sicherheitsrelevanten Beschädigungen vorliegen.
Die 60-J-Linie ist eine vom Reifenhersteller vorgesehene Verschleißmarkierung auf der Seitenwand vieler Vollgummireifen. Sie kennzeichnet, wie weit der Reifen im regulären Betrieb abgefahren werden darf.
Wird über diese Grenze hinaus weitergefahren, können unter anderem Fahrkomfort, Bodenfreiheit und Betriebssicherheit beeinträchtigt werden. Außerdem steigt das Risiko von Reifenschäden.
Deshalb gilt: Nicht warten, bis der Staplerreifen vollständig heruntergefahren ist. Erreicht die Lauffläche die 60-J-Linie, sollte der Reifen ersetzt werden.
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Nicht unbedingt.
Gerade bei Super-Elastic-Reifen wird häufig angenommen, dass ein Reifen ohne sichtbares Profil automatisch verschlissen ist. Das ist so pauschal nicht richtig.
Bei vielen Vollgummireifen ist die 60-J-Linie und nicht das Profil allein die entscheidende Verschleißmarkierung. Ein Reifen kann deshalb unter geeigneten Einsatzbedingungen auch mit stark reduziertem Profil noch nutzbar sein.
Allerdings spielt der Einsatzbereich eine wichtige Rolle.
Bei Nässe, Schnee, Matsch oder anderen schwierigen Untergründen ist eine ausreichende Traktion besonders wichtig. Hier kann ein stark abgefahrenes Profil die Fahreigenschaften deutlich verschlechtern.
Auch wenn die 60-J-Verschleißgrenze noch nicht erreicht ist, kann deshalb ein früherer Reifenwechsel sinnvoll oder aus Sicherheitsgründen erforderlich sein.
Auf ebenen und trockenen Hallenböden kann ein Vollgummireifen dagegen je nach Herstellerfreigabe und Zustand deutlich weiter abgefahren werden. Entscheidend bleiben die vorgesehene Verschleißmarkierung sowie der allgemeine Zustand des Reifens.
Die 60-J-Linie ist nicht das einzige Kriterium für einen Reifenwechsel.
Ein Staplerreifen sollte bereits vorher fachgerecht überprüft und gegebenenfalls ersetzt werden bei:
Ein beschädigter Reifen kann somit austauschreif sein, obwohl die 60-J-Linie noch nicht erreicht wurde.
Staplerreifen übernehmen einen erheblichen Teil der Federung des Fahrzeugs. Mit zunehmendem Verschleiß verringert sich der Gummiquerschnitt des Reifens.
Dadurch können Stöße und Vibrationen stärker auf Fahrzeug, Ladung und Fahrer übertragen werden. Das kann nicht nur den Fahrkomfort beeinträchtigen, sondern auch Bauteile des Staplers stärker belasten.
Besonders wichtig ist außerdem der veränderte Reifendurchmesser. Mit zunehmendem Verschleiß wird der Außendurchmesser des Reifens kleiner. Deshalb sollten die Vorgaben des Stapler- und Reifenherstellers zur zulässigen Bereifung und Verschleißgrenze eingehalten werden.
Die regelmäßige Prüfung eines Gabelstaplers und die laufende Betriebssicherheit sind zwei unterschiedliche Dinge.
Flurförderzeuge müssen in Deutschland nach DGUV Vorschrift 68 § 37 in Abständen von längstens einem Jahr durch eine sachkundige bzw. befähigte Person geprüft werden.
Eine bestandene wiederkehrende Prüfung bedeutet jedoch nicht, dass während des gesamten folgenden Jahres auftretende Mängel ignoriert werden dürfen.
Werden nach der Prüfung sicherheitsrelevante Schäden oder unzulässiger Verschleiß an den Staplerreifen festgestellt, müssen diese unabhängig vom nächsten Prüftermin beurteilt und behoben werden.
Die Prüfplakette ersetzt daher nicht die laufende Kontrolle des Fahrzeugzustands.
Staplerreifen gehören zu den sicherheitsrelevanten Bauteilen eines Flurförderzeugs. Bei der Kontrolle sollte insbesondere auf folgende Punkte geachtet werden:
Werden Mängel festgestellt, sollte der Stapler nicht einfach bis zum nächsten regulären Prüftermin weiterbetrieben werden. Entscheidend ist, ob das Fahrzeug weiterhin betriebssicher ist.
Hier muss zwischen Vollgummireifen, Luftreifen und der konkreten Zulassung bzw. Nutzung des Fahrzeugs unterschieden werden.
Die bekannte Mindestprofiltiefe von 1,6 mm nach § 36 StVZO bezieht sich auf die dort erfassten Luftreifen von Kraftfahrzeugen und Anhängern. Sie lässt sich deshalb nicht pauschal als Verschleißgrenze auf jeden Vollgummi-Staplerreifen übertragen.
Für Vollgummi-Staplerreifen sind insbesondere die Verschleißkennzeichnung und die Vorgaben des jeweiligen Reifen- und Fahrzeugherstellers maßgeblich.
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